Recherche über die Geburtszeit der Schweiz

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Die Schweiz - eine falsche Geburtszeit?

Die bisherige Zeitangabe erweist sich als fragwürdig – Eine Recherche von Beatrice Ganz

 

1. Einleitung

 

Für das Horoskop der Schweizer Bundesverfassung wurden bisher folgende Daten angegeben: 12. September 1848, 11.12 Ortszeit, Bern. Der Tag ist unstrittig, aber die Uhrzeit-Angabe ist nicht belastbar.

Diese Daten gehen offenbar zurück auf eine Veröffentlichung im „Astrolog“ Nr. 21 aus dem Jahr 1984. Hier wird als Zeitpunkt der Verabschiedung der Bundesverfassung „11.12 Uhr (Ortszeit) in Bern“ angegeben, und zwar „unwidersprechbar“ aufgrund der „Tagsatzungs“-Dokumente. Diese Zeitangabe wird seither (Iso Karrer, in: Sphinx 4/1986, Taeger-Archiv usw.) immer wieder kolportiert. Der Astrologe Michael Keller vermerkt die Zeitangabe „zwischen 11 und 13 Uhr“ (Taeger-Archiv).

Festzuhalten ist, dass das Protokoll der abschließenden 23. Sitzung der „Tagsatzung“ vom 12. September 1848 nirgendwo eine Zeitangabe macht. Der Tagespresse vom folgenden Tag kann man entnehmen, dass in Bern zur Annahme der Bundesverfassung „kurz vor 1 Uhr“ Kanonen im Sinn eines Saluts abgefeuert wurden: „Noch ehe die Abstimmung über die feierliche Annahmeerklärung zu Ende kam, ertönte schon der erste Kanonenschuss“ („Berner Zeitung“ vom 13. September 1848, S. 2). Die „Eidgenössische Zeitung“ vom 12. und 13. September 1848 vermerkt den Kanonendonner in Zürich für ein Viertel nach ein Uhr in Zürich. Ernst Ehrenzeller (in: Geschichte der Stadt St. Gallen, St. Gallen 1988) gibt den Kanonendonner in Bern ausdrücklich für „kurz vor ein Uhr mittags“ an. Unter den Bedingungen a) der grundsätzlichen Angabe der Uhrzeiten in Ortszeit, b) des geringfügigen Ortszeit-Unterschieds von rund 4 Minuten zwischen Bern und Zürich und c) der Übermittlungsdauer eines akustischen Signals (Abfeuern einer Kanone) können die Angaben „kurz vor ein Uhr“ für Bern und „ein Viertel nach ein Uhr“ in Zürich als kompatibel und damit als sich gegenseitig bestätigend eingestuft werden.

Für die Verabschiedung der Schweizer Bundesverfassung und damit die Proklamation der Schweiz als Bundesstaat dürfte damit das Datum „12. September 1848, kurz vor 1 Uhr mittags Ortszeit, Bern“ die richtigere Angabe sein. Das Verfassungshoroskop der Schweiz hat damit einen Aszendenten in Schütze und ein Medium Coeli in Waage, sowie ein stark besetztes 9. Haus, was der internationalen Bedeutung der Schweiz (Genf als zweiter Hauptsitz der Vereinten Nationen) entsprechen würde.

 

2. Der historische Zusammenhang

 

Die Formulierung und schließliche Annahme einer Schweizer Bundesverfassung resultiert aus der Erfahrung, die der bis dahin lockere Staatenbund der eidgenössischen Kantone im „Sonderbundskrieg“ im November 1847 machte, einem kurzen Bürgerkrieg, der zugleich bis heute die letzte kriegerische Auseinandersetzung auf Schweizer Boden darstellt. Die katholisch-konservativen Kantone Freiburg, Luzern, Nidwalden, Obwalden, Schwyz, Uri, Wallis und Zug lehnten einen stärkeren Bundesstaat von vornherein ab und sahen durch das Erstarken liberaler und radikaler Strömungen seit 1830 das Einvernehmen von Staat und (katholischer) Kirche in Gefahr. Liberale Beschlüsse der sogenannten „Tagsatzung“, der Versammlung der Abgesandten der Kantone (seit dem 12. / 13. Jahrhundert, in neuerer Zeit seit 1803), waren für die genannten Kantone Anlass, sich zu einem „Sonderbund“ zusammenzuschließen und die kriegerische Auseinandersetzung mit den übrigen Kantonen zu suchen. Nach dem raschen Ende des Aufstandes trieb man von liberaler Seite das Projekt des stärkeren eidgenössischen Bundesstaates mit einer gemeinsamen Bundesverfassung voran.

Schon vor dem Sonderbundskrieg November 1847 hatte die Tagsatzung einen Anlauf zu einer Bundesverfassung genommen: Am 18.8.1847 wurde eine Kommission zur Ausarbeitung einer neuen Verfassung ins Leben gerufen. Diese Kommission jedoch nahm 1847 ihre Arbeit wegen des außenpolitischen Drucks gar nicht auf: In einer Note vom 28. November 1847, zum Ende des „Sonderbundskrieges“, hatten die europäischen Großmächte die Schweiz ausdrücklich davor gewarnt, den Bundesvertrag von 1815 zu verletzen. Dieser Bundesvertrag war gewissermaßen die völkerrechtliche Grundlage der Schweiz; in dieser Grundlage war die Schweiz als Staatenbund von 22 unabhängigen Kantonen definiert. Eine bewaffnete Intervention stand im Raum, die letztlich aufgrund des Zögerns von England unterblieb. Die revolutionären Zustände in ganz Europa ab Februar 1848 banden die Kräfte der Großmächte in anderer Weise, so dass die Schweiz nun gleichsam im Windschatten der europäischen Unruhen unbehelligt ihre Umwandlung in einen Bundesstaat in Angriff nehmen konnte. Die Kommission zur Ausarbeitung der Bundesverfassung tagte ab 17. Februar 1848 und präsentierte im April 1848 eine Verfassung, die auf Konsens und Kompromiss beruhte. Die „Tagsatzung“ nahm letzte Änderungen an dem Entwurf vor und nahm die Verfassung am 27. Juni 1848 mit 13 von 22 Stimmen der Stände an. Sodann wurde die Verfassung zur Ratifikation an die einzelnen Kantone gegeben. Bis zum Ende des Sommers 1848 hatte die wahlberechtigte Bevölkerung von 15 Kantonen und einem Halbkanton (von insgesamt 22 Kantonen) mehrheitlich zugestimmt. Am 12. September 1848 setzte die Tagsatzung die neue Verfassung in Kraft und löste sich anschließend auf. Danach wurden die in der Verfassung vorgesehenen Organe konstituiert: Stände- und Nationalrat (6. November 1848), Bundesrat (16. November 1848). Der „Ständerat“, in den die Kantone jeweils zwei Mitglieder, die Halbkantone jeweils ein Mitglied entsandten, war dabei gleichsam die Fortsetzung der alten „Tagsatzung“.

 

3. Die Verabschiedung der Verfassung am 12. September 1848

 

Das Protokoll der abschließenden 23. Sitzung der Tagsatzung am 12. September 1848 dokumentiert auf rund 40 handschriftlichen Seiten eine ausführliche Verhandlung, in der die Abstimmungsergebnisse der einzelnen Kantone festgehalten werden, aber auch Einzelerwägungen der jeweiligen Kantone bzw. Kantonsvertreter in dem Gremium der Tagsatzung. Am Ende dieser Verhandlungen steht die Feststellung, dass „sechzehn Stände“ („Kantone“, nämlich Bern, Zürich, Luzern, Glarus, Freiburg, Solothurn, Schaffhausen, St. Gallen, Graubünden, Aargau, Thurgau, Tessin, Waadt, Wallis, Neuenburg und Genf), sowie Basel-Stadt und Appenzell-Außerrhoden als Halbkantone abgestimmt haben (Bl. 68, Vorderseite). Eine Zustimmung kommt von 15 Kantonen und einem Halbkanton. Damit wird die vorgelegte Verfassung „auf feierliche Weise zum Grundgesetze gesammter Eidgenossenschaft erklärt“ (Bl. 69, Vorderseite).

 

4. Schlussfolgerungen

 

a) Die Zeitangabe „11.12 Uhr“ erscheint angesichts der Mitteilung, dass (erst) gegen 1 Uhr mittags Freudenschüsse abgefeuert wurden, als Zeit für die förmliche Annahme der Verfassung kaum wahrscheinlich

b) Das ausführliche, nahezu 40 Seiten lange Protokoll mit detaillierten Verhandlungen macht auch eine Zeit „11 Uhr“ oder wenig später („11.12 Uhr“) als Beginn der entscheidenden Sitzung der Tagsatzung unwahrscheinlich, da die entsprechenden Verhandlungen vermutlich mehr Zeit beansprucht haben und somit ein zeitlich früher liegender Sitzungsbeginn angenommen werden darf.

c) Vorbehaltlich weiterer Untersuchungen ist die Zeitangabe „kurz vor 1 Uhr mittags“ (Ortszeit Bern) derzeit die am ehesten belastbare Angabe.

 

5. Rektifikation

 

Auf dieser Grundlage hat Dr. Christoph Schubert-Weller im März 2013 einen Rektifikationsversuch unternommen und hat als wahrscheinliche „Startzeit“ des Schweizer Verfassungshoroskops den 12. September 1848, 12.50 Uhr Ortszeit, Bern, ermittelt. Von diesem Horoskop gehen wir aus, wenn wir die Schweiz und ihre Politik astrologisch in den Blick nehmen.

 

6. Eine nicht nur numismatische Besonderheit: Das Jahr 1873 / 1874

 

Münzsammler weisen darauf hin, dass die auf den Schweizer Münzen abgebildete Helvetia auf den ab 1874 geprägten Münzen aufrecht steht. Auf den Prägungen früherer Jahre ist die Helvetia sitzend zu sehen. Ein Grund dafür ist vorerst nicht zu ermitteln. Doch könnte es einen Zusammenhang mit der Totalrevision der Schweizer Bundesverfassung geben. Diese Revision wurde im Jahr 1874 vorgenommen. Sie trat am 29. Mai 1874 in Kraft. Das zugehörige Solarbild vom 12. September 1873 zeigt als markante Signatur das Imum Coeli des Solars bei 25.45 Widder und damit in Konjunktion mit dem Radix-Pluto (27.33 Widder). Eine Totalrevision entspricht einer Veränderung (Pluto) von Grund auf (Imum Coeli).

Das Bild der Helvetia, aber auch die Gestaltung von Münzen entspricht dem Prinzip der Venus. Im selben Solar bildet die Solar-Venus (11.34 Löwe) ein Trigon zum Radix-Aszendenten (10.09 Schütze), eine dominante und dementsprechend passende Stellung der Venus in diesem Jahr.

 

Eine isolierte Betrachtung dieser zwei hier genannten Konstellationen würde eine „Geburtszeit“ der Schweizer Bundesverfassung auf etwa 7 Minuten später nahelegen (12.57 Uhr Berner Ortszeit statt 12.50 Uhr). Aufgrund der insbesondere bei Rektifikationen mit Hilfe von Solarhoroskopen zu beobachtenden Spielräume und aufgrund der dadurch bedingten Durchschnittsbildungen bleibt es jedoch bei der gemittelten Zeit „12.50 Uhr“.

 

Quellen:

                                                                                                                                        Beatrice Ganz, 4. März 2013

Diese Recherche wurde veröffentlicht:

  1. 14. März 2013, ZÜRCHER ASTRODIENST, http://www.astro.com/astrologie/in_schweiz_g.htm
  2. 19. April 2013,  ASTROSOFTWARE www.astrosoftware.ch und www.astrosoftware.at
  3. 22. April 2013,  Fachzeitschrift MERIDIAN, Ausgabe 3/2013, Seiten 25 und 26, E 1226 
  4. 03. Mai 2015,  Weltmagazin "Astrologie & Gesundheit" AGE / Nr. 41 Frühling 2015, 20. Jahrgang
  5. 2018, "Astrologie, Spiritualität und Reformation - Himmelskunde als Lebens- und Weltdeutung", ISBN 978-3-95811-101-1
Die "Geburtszeit" der Schweizer Bundesverfassung, Artikel in der Fachzeitschrift Meridian 3/2013, Seiten 25 und 26
Die "Geburtszeit" der Schweizer Bundesverfassung, Artikel in der Fachzeitschrift Meridian 3/2013, Seiten 25 und 26
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Das Horoskop der Schweiz und zugleich eine Hommage an sie

von Roland Jakubowitz publiziert in der Zeitschrift AGE - Vita, Juni 2021


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Das rektifizierte Staatshoroskop der Schweiz, BV 12.9.1848, 12.50 Uhr, Bern



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